Klassen

Führerscheinklassen

Auto / Anhänger

AUSBILDUNGSKLASSE B

Ausbildung nur auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe; ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.

AUSBILDUNGSKLASSE B78

(SZ 78) Ausbildung nur auf Automatik-/Elektro-Fahrzeugen; ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.

AUSBILDUNGSKLASSE B197

(SZ 197) Kombiniert Ausbildung auf Schalter, Automatik, Elektro-Antrieb; ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.

AUSBILDUNGSKLASSE BE

Anhänger – Erlaubte Gesamtmasse des Zuges / Gespanns 7 t (Prüfung beim TÜV erforderlich); ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.

AUSBILDUNGSKLASSE B17

Ausbildung zur Klasse B (mit oder ohne SZ); bereits mit 17 Jahren, Begleiter erforderlich.

AUSBILDUNGSKLASSE B96

Anhänger ohne Prüfung beim TÜV, erlaubte Gesamtmasse des Zuges / Gespanns 4,25 t.

AUSBILDUNGSKLASSE L

Traktoren bis 40 km/h – Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h; Kombination aus Schlepper, Anhänger, angehängten Arbeitsgeräten bis 25 km/h.

Führerscheinklassen

MOFA / MOTORRAD

AUSBILDUNGSKLASSE MO

Mofa 25 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Mindestalter 15 Jahre. Theoretische & praktische Ausbildung, 6 x Theorie (je 90 Min.) + 1–2 Doppelstunden Fahrunterricht (je 90 Min.)

AUSBILDUNGSKLASSE AM

Roller max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Mindestalter 15 Jahre. Theoretische & praktische Fahrausbildung, 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.

AUSBILDUNGSKLASSE A1

Kraftrad mit 125 cm³ & max. 11 kW (15 PS), Mindestalter 16 Jahre. 12 (bzw. 6 bei Erweiterung) Theoriestunden (je 90 Min.) + 4 Zusatzstunden & individuelle Praxisausbildung

AUSBILDUNGSKLASSE A2

Kraftrad leistungsbeschränkt auf 35 kW (48 PS), Mindestalter 18 Jahre.

AUSBILDUNGSKLASSE A

Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 24 Jahre.

AUSBILDUNGSKLASSE B196

Motorradfahren mit Autoführerschein, Mindestalter 25 Jahre + 5 Jahre Führerscheinklasse B. Krafträder mit 125 cm³ & 11 kW. 4 x Theorie ( je 90 Min.) + 5 x Fahrunterricht (je 90 Min.)

AUFSTIEG A1 AUF A2

Der Aufstieg (Stufenführerschein) kann 2 Jahre nach der jeweiligen 1. Prüfung gemacht werden. Pflichtfahrstunden gibt es nicht. Grundfahraufgaben und Prüfungszeit sind verkürzt. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig.

AUFSTIEG A2 AUF A

Der Aufstieg (Stufenführerschein) kann 2 Jahre nach der jeweiligen 1. Prüfung gemacht werden. Pflichtfahrstunden gibt es nicht. Grundfahraufgaben und Prüfungszeit sind verkürzt. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig.

AUSBILDUNGSKLASSE A80

Die Ausbildungsklasse A80 entspricht inhaltlich vollständig der Klasse A, ist jedoch bereits ab 21 Jahren möglich. Bis zum 24. Lebensjahr ist das Fahren auf Motorrädern der Klasse A2 beschränkt. Danach entfällt die Beschränkung automatisch.