Ausbildung nur auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe; ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.
(SZ 78) Ausbildung nur auf Automatik-/Elektro-Fahrzeugen; ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.
(SZ 197) Kombiniert Ausbildung auf Schalter, Automatik, Elektro-Antrieb; ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.
Anhänger – Erlaubte Gesamtmasse des Zuges / Gespanns 7 t (Prüfung beim TÜV erforderlich); ab 18 Jahren, oder begleitet mit 17 Jahren.
Ausbildung zur Klasse B (mit oder ohne SZ); bereits mit 17 Jahren, Begleiter erforderlich.
Anhänger ohne Prüfung beim TÜV, erlaubte Gesamtmasse des Zuges / Gespanns 4,25 t.
Traktoren bis 40 km/h – Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h; Kombination aus Schlepper, Anhänger, angehängten Arbeitsgeräten bis 25 km/h.
Mofa 25 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Mindestalter 15 Jahre. Theoretische & praktische Ausbildung, 6 x Theorie (je 90 Min.) + 1–2 Doppelstunden Fahrunterricht (je 90 Min.)
Roller max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Mindestalter 15 Jahre. Theoretische & praktische Fahrausbildung, 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff.
Kraftrad mit 125 cm³ & max. 11 kW (15 PS), Mindestalter 16 Jahre. 12 (bzw. 6 bei Erweiterung) Theoriestunden (je 90 Min.) + 4 Zusatzstunden & individuelle Praxisausbildung
Kraftrad leistungsbeschränkt auf 35 kW (48 PS), Mindestalter 18 Jahre.
Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 24 Jahre.
Motorradfahren mit Autoführerschein, Mindestalter 25 Jahre + 5 Jahre Führerscheinklasse B. Krafträder mit 125 cm³ & 11 kW. 4 x Theorie ( je 90 Min.) + 5 x Fahrunterricht (je 90 Min.)
Der Aufstieg (Stufenführerschein) kann 2 Jahre nach der jeweiligen 1. Prüfung gemacht werden. Pflichtfahrstunden gibt es nicht. Grundfahraufgaben und Prüfungszeit sind verkürzt. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig.
Der Aufstieg (Stufenführerschein) kann 2 Jahre nach der jeweiligen 1. Prüfung gemacht werden. Pflichtfahrstunden gibt es nicht. Grundfahraufgaben und Prüfungszeit sind verkürzt. Eine Theorieprüfung ist nicht notwendig.
Die Ausbildungsklasse A80 entspricht inhaltlich vollständig der Klasse A, ist jedoch bereits ab 21 Jahren möglich. Bis zum 24. Lebensjahr ist das Fahren auf Motorrädern der Klasse A2 beschränkt. Danach entfällt die Beschränkung automatisch.